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Von einem Politiker erwartet man, dass er tut, was er sagt. Sie werden nun schmunzeln. Denn wir haben uns längst daran gewöhnt, Wahlversprechen als uneinlösbare Propaganda zu dechiffrieren. Aber – darf ein Politiker offen lügen, nachhaltig, wiederholt, bewusst und gezielt? Dabei gehört Beck ausgerechnet zu den Grünen, zur Mahn- und Moralpartei. Zu denen, die besonders gerne mit dem Mahnfinger spielt, bisweilen zu dirigieren versucht. Eine Partei, die die „Poitical Correctness“  geradezu zur Kunstform erhoben hat.

Nun, Beck ist nicht wirklich bekannt dafür, dass er mit Milde über Themen und Menschen urteilt, die nicht seinen politischen Zielen entsprechen. Mit Härte und durchaus auch antidemokratischen Tendenzen verfolgt er gerne, wer ihm in seiner Politik im Wege steht. Er hinterlässt den Eindruck, dass er es bei anderen SEHR genau nimmt, mit sich aber, geht er äusserst grosszügig um, denn die angeblichen Erinnerungslücken sind taktisch sehr klug gesetzt. Es ist fast rührend, wie er sich zitieren lässt: ‚Heute ärgere ich mich, dass ich Skripte und andere Unterlagen von damals nicht besser gesichert und aufbewahrt habe.‘ Und doch wurde dies als schamloser Rettungsversuch entlarvt. Mit welchem Wahrheitsinteresse und politischer Tiefenschärfe er vorgeht, hat er ja hier gezeigt.

Zum Beitrag: „Ein nun aufgestöbertes Typoskript des Grünen-Politikers Volker Beck zeigt: Sein Text von vor 25 Jahren über die Straffreiheit von sexuellen Handlungen mit Kindern wurde – anders als behauptet – nur marginal verändert.

20.09.2013, von JOHANNES LEITHÄUSER UND REINER BURGER

© PICTURE ALLIANCE / DPAVergrößernIn Erklärungsnot: Volker Beck

In der Pädophilie-Debatte der Grünen ist ein Aufsatz wieder in den Blick geraten, den der derzeitige erste parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, vor 25 Jahren zur Frage der Straffreiheit von sexuellen Handlungen mit Kindern verfasst hat. In dem Aufsatz schrieb Beck: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustands ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich.“ Als „strafrechtliche Perspektive“ schlug er die Aufhebung des Schutzalters von 14 Jahren oder eine „Strafabsehensklausel“ vor.

Johannes LeithäuserFolgen: Reiner BurgerFolgen: 

Beck hatte zu seiner Verteidigung stets angegeben, der Text sei vom Herausgeber des Sammelbands durch eine „freie Redigierung“ verfälscht worden, der Abdruck sei ohne seine Autorisierung erfolgt. Im Rahmen einer Recherche hatte diese Zeitung Beck im Mai unter anderem gefragt: „Worin genau bestehen die Änderungen, die Ihren Text verfälscht haben? Gibt es ein unredigiertes Manuskript, das Sie zu Abgleichzwecken vorlegen können?“ Beck hatte darauf verwiesen, dass ihm Unterlagen von damals nicht vorlägen. ‚Heute ärgere ich mich, dass ich Skripte und andere Unterlagen von damals nicht besser gesichert und aufbewahrt habe.‘

Nun ist Becks Typoskript durch Recherchen der Göttinger Politikwissenschaftler aufgetaucht, die im Auftrag der Grünen die Verbindung der Partei zu pädophilen Interessengruppen in den achtziger Jahren erforschen. Ein Vergleich des Aufsatzes aus dem Sammelband mit dem Typoskript macht deutlich: Der eigentliche Text ist nur marginal redigiert worden, alle Thesen Becks, auch die These von der angeblichen Notwendigkeit einer Entkriminalisierung der Pädosexualität, finden sich auch im Typoskript. Lediglich die Überschrift und eine Zwischenüberschrift weichen deutlich voneinander ab.

Beck hatte in seiner Überschrift vom „Abschied von einer ,radikalen‘ Forderung“ gesprochen – und gibt an, dies habe sich auf die zentrale Forderung nach Abschaffung der Strafrechtsparagraphen 174 und 176 bezogen. Diese Forderung, sexuelle Handlungen mit Kindern zu legalisieren, war Anfang der achtziger Jahre in das Grundsatzprogramm der Grünen gelangt. Beck äußerte am Freitag, das jetzt gefundene Typoskript bestätige seine Erinnerung, ‚dass der veröffentlichte Beitrag so nicht autorisiert war und im Sinn durch eine freie Redigierung in Überschriften und Textteilen durch den Herausgeber verfälscht wurde‘. Beck gesteht ein, das Typoskript bestätige allerdings auch, ‚auf beschämende Weise‘ – wovon er sich mehrfach distanziert habe – ‚dass es eine vollkommen falsche Annahme war, das man theoretisch zwischen gewaltlosen, angeblich ,harmlosen‘ Sexualkontakten mit Zustimmung und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unterscheiden könne‘.“

aus: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/paedophilie-debatte-neue-vorwuerfe-gegen-volker-beck-12583033.html

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